Donnerstag, 11. März 2010
Gesetzestexte
Es gibt mehr als 200 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die den Verbraucher vor Krankheiten durch den Genuss von Lebensmitteln schützen sollen. Die hier chronologisch aufgeführten Gesetze werden kurz beschrieben und sind mit Fundstellen der Gesetzestexte im Internet verlinkt. Sie werden laufend ergänzt.
Fleischrecht:
Auf Initiative des Bundesrates hat die Bundesregierung eine umfassende Novellierung des Vieh- und Fleischrechts vorgenommen. Zum 1. November 2008 treten die neuen Regelungen in Kraft.
Damit soll die Eigenverantwortung der Marktpartner gestärkt und Bürokratie abgebaut werden. Im Fleischgesetz wird unter anderem neu geregelt, dass Klassifizierungsunternehmen für die Klassifizierung
von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien (Fleischklassifizierung) zukünftig eine Zulassung von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft benötigen.Direkt zum Gesetzestext: Fleischgesetz
BSE-Maßnahmengesetz:
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher, tierkörperbeseitungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung (19. Februar 2001)
Das BSE-Maßnahmengesetz ist in großen Teilen ein Rahmengesetz, das es dem Bund ermöglicht, Rechtsverordnungen zu erlassen. Ziel ist, der Ministerin für Verbraucherschutz mehr Handlungsspielraum bei Maßnahmen gegen BSE-Risiken zu geben. So kann zum Beispiel mit Zustimmung des Bundesrats bei Ausbruch von BSE in einem Betrieb die Tötung der Rinder vorgeschrieben werden.
Tierkörperbeseitigungsanstalten sollen künftig Tierkörper etwa durch Verbrennen auch endgültig beseitigen. Mit den Verordnungen wird das im Dezember verabschiedete Gesetz über das generelle Tiermehl-Verfütterungsverbot ergänzt. Verstöße gegen das Verfütterungsverbotsgesetz werden künftig strenger geahndet. Quelle: PDF-Datei auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.


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