Gesetzestexte
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.
Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.
Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu im BGBl I verkündeten Vorschriften, können direkt über den Aktualitätendienst aufgerufen werden.
Anlagen, Graphiken und weitere ergänzende Teile der Gesetze und Rechtsverordnungen, die derzeit noch fehlen, werden in den nächsten Monaten sukzessive ergänzt.
Die Daten können für den privaten Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden. Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Bei allen Gesetzen wird auf den aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Quelle: Bundesministerium der Justiz
Unter
www.bundesanzeiger.de kann in den Inhaltsverzeichnissen von Bundesanzeiger, Bundesgesetzblatt und EG-Amtsblatt recherchiert werden. Die kostenpflichtige Abonnentenversion umfasst den laufenden Jahrgang des Bundesgesetzblatt Teil I.
Hier können Sie die Gesetzblätter gesamt oder einzelnen Seiten ausdrucken und Text bzw. Grafiken per "kopieren & einfügen" entnehmen. Die kostenlose Nur-Lese-Version umfasst das Bundesgesetzblatt Teil I ab 1998. Ein Ausdruck des Gesetzblattes oder einzelner Seiten
sowie die Entnahme von Text bzw. Grafiken ist hier nicht möglich. Quelle: Bundesanzeiger
Gesetze der Bundesländer
Das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen hat Abschriften der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Medizin und Hygiene zusammengestellt. In drei Gruppen können Gesetze und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern nachgeschlagen werden.
Zum Angebot für die BRD zählen unter anderem die Berufskrankheiten-Verordnung, das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Quelle: Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Hier finden Sie das derzeit geltende konsolidierte (bereinigte) hessische Landesrecht auf der Grundlage des vom Hessischen Ministerium der Justiz herausgegebenen Gesetz- und Verordnungsblattes Teil II (GVBl. II). Die im hessenrecht gezeigten Rechtsvorschriften sind auf dem Stand vom 13. Januar 2006.
Es sind eingearbeitet die Veröffentlichungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I bis einschließlich Heft Nr. 1/2006 S. 8. Über einen Link steht zur Recherche auch eine Volltext-Suchmaschine zur Verfügung. Quelle: Hessische Staatskanzlei