Die Begriffserklärung von Eisbein in Gelee
bei Kochpökelwaren am Stück oder in Scheiben, die in Gallert in Verkehr kommen, ist die Bezeichnung entsprechend ergänzt (z.B. Eisbein in Gelee, Schinken in Aspik, Sülzkotelett). Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Sülzen wird durch Bezeichnungen wie .""."".-Sülze oder mit Hinweis auf den Zerkleinerungsgrad (z.B. Schweinskopf gewürfelt in Aspik, Eisbein gewürfelt in Aspik, Schinken gewürfelt in Aspik, Putenfleisch gewürfelt in Aspik) ausgewiesen. Sofern Geleeanteile im Gewicht eingeschlossen sind, liegt der Fleischanteil im Fertigerzeugnis nicht unter 50%.