Die Begriffserklärung von Fleischspieß
Zigeunerspieß, Dragonerspieß, Jägerspieß, enthält Stücke grob entsehnten Rindfleisches (LS 1.112) und grob entfetteten Schweinefleisches (LS 1.122) sowie würzende Beigaben (z.B.
Zwiebeln siehe Zwiebel,
Paprikaschoten siehe Paprikaschote,
Gurken). Für den Fleischanteil von Filetspießen werden nur Teile aus dem Filet (LS 2.501) verwendet. In rohem Zustand bestehen die Spieße mindestens aus 2/3 Fleisch und aus höchstens 1/3 würzenden Beigaben. Geflügelfleisch- und Wildfleischspieße bestehen in rohem Zustand durchschnittlich zu 65% aus Geflügel- bzw. Wildfleisch, zu 15% aus Speck und zu 20% aus würzenden Beigaben. Schaschlik enthält neben Stücken grob entsehnten Rindfleisches (LS 1.112) und grob entfetteten Schweinefleisches (LS 1.122) auch fettgewebsreiches Schweinefleisch (LS 1.123) oder Speck (LS 1.212) (meist umgerötet), würzende Beigaben, z.T. auch Leber und Nieren. In rohem Zustand kann Schaschlik bis zu 20% Leber und/oder Nieren sowie bis zu 30% würzende Beigaben enthalten.