Nach Anlage 3 der Fleisch-Verordnung darf Käse zur Herstellung von Rohwurst, Brühwürste (z. B. Käsewürstchen) verwendet werden. Die Art der Einlagen muss kenntlich gemacht werden oder aus der Produktbezeichnung deutlich hervorgehen. Sofern die Einlagen - wie bei Käsewürstchen - als besondere Bestand
genussuntauglicher Tierkörper.
besteht aus einem oder mehreren zusammengefügten knochenfreien, weitgehend von Fettgewebe befreiten Kotelettsträngen; Pökelfleisch, gegart.
Tiroler Spezialität; Pökel-Räucher-Ware, in Gewürzlake gepökelt, dunkel geräuchert, aus Schweinekeule ohne Haxe und Oberschale, mit Speck und Schwarte; von sehr mageren Tieren. Passeirer-Speck siehe Passeirer Speck, Pökelfleisch, roh.
Altersbestimmung am Horn von Kühen; während der Tragzeit bildet sich am Horn ein Ring (Vertiefung). Das lässt auf ein Alter von 2 Jahren schließen.