Die Begriffserklärung von Rohwurst
umgerötete, ungekühlt (über + 10°C) lagerfähige, i.d.R. roh zum Verzehr gelangende Wurstware, die streichfähig oder nach einer mit Austrocknung verbundenen Reifung schnittfest geworden ist. Zuckerstoffe werden in einer Menge von nicht mehr als 2% zugesetzt (LS 2.21).