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Steak

Die Begriffserklärung von Steak

ist eine zum Kurzbraten oder Grillen geeignete (mürbe), nicht zu dünne, i.d.R. quer zu den Fasern geschnittene Scheibe aus in natürlichem Zusammenhang belassenem, sehnenarmem Fleisch, meist mit anhaftendem Fettgewebe, ohne Knochen; ausgenommen Porterhouse-Steak und T-Bone-Steak, z.T. auch Rib-Eye-Steak (LS 2.506). Sofern die Tierart nicht an- gegeben ist, handelt es sich wie bei Beef-Steak siehe Beefsteak, Rinderstück (Rindsstück) um Steaks eines Rindes. Steaks von anderen Tieren werden in jedem Fall entsprechend gekennzeichnet, z.B. Schweinssteak (Schweinesteak), Hirschsteak, Kalbssteak, Hammelsteak, Putensteak. Dies gilt auch bei Hinweisen auf Zubereitung und Würzung sowie bei Phantasiebezeichnungen, z.B. Paprikasteak (Kalb), Jägersteak (Schwein). Bezeichnungen wie "Filetsteak" (LS 2.501), "Rumpsteak" (LS 2.502), "Lendensteak" (LS 2.502), "Rückensteak", "Rib-Eye-Steak" (LS 2.502), "Hüftsteak" (LS 2.505) und "Kluftsteak" (LS 2.505) weisen auf die Verwendung bestimmter Fleischteile hin. "Schweinenackensteak" (Schweinsnackensteak) ist eine Scheibe aus dem Schweinenacken. Zubereitung: Die Steaks werden auf einer Seite mit Öl bestrichen und mit dieser Seite auf den Grill gelegt. Die obere, noch rohe, Seite wird gesalzen. Wenn die rohe, also die obere, Seite nach zwei bis drei Minuten anfängt zu glänzen, weil der Fleischsaft nach oben drückt, auch diese Seite mit Öl bepinseln und wenden; weitere 2-3 Minuten grillen. Braten aus zerkleinertem Fleisch.