Die Begriffserklärung von Braten aus zerkleinertem Fleisch
LS 2.507.1, 2.510.2 Für geformt portionierte Erzeugnisse aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch wird die Bezeichnung "Steak" siehe
steak nur dann in Wortverbindung gebracht, wenn sie -- abgesehen von "Beefsteak-Tatar" -- zum Kurzbraten oder Grillen bestimmt sind und sich aus der Bezeichnung einwandfrei ergibt, dass zerkleinertes Fleisch vorliegt (z.B.: "Hacksteak"). Bei "Deutschem Beefsteak" (2.507.12) und bei "Beefsteak Tatar" (2.507.13) ist die Verwendung von zerkleinertem Fleisch allgemein bekannt.