Die Begriffserklärung von Frikadelle
portioniertes Produkt, das neben gewolftem oder ähnlich zerkleinertem grob entsehnten Fleisch (LS 1.112, 1.122) -- nach Hausfrauenart werden vielfach etwa 10% des Fleisches gekocht zugesetzt -- beachtliche Mengen an Binde- und Lockerungsmitteln enthält, z.B. Weißbrot; auch Buletten siehe
Bullette (Bouletten),
Fleischküchle,
Fleischpflanzerl,
Fleischbällchen,
Fleischklops, Fleischkloß siehe Fleischklops,
Hackbällchen,
Fleischlaiberl,
Faschiertes Laibchen. Sie enthalten mind. 75% Fleisch, der BEFFE-Anteil beträgt mind. 7,5%. Die Verwendung von Brät (LS 2.22) anstelle von gewolftem Fleisch wird deklariert, z.B. "Brätfrikadellen"; sofern Brät nur als Ersatz für Ei oder andere Bindemittel verwendet und dann nicht deklariert wird, beträgt der BEFFE-Anteil mindestens 8,5%.