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Frikassee

Die Begriffserklärung von Frikassee

enthält Stücke von gegartem Skelettmuskelfleisch von Kalb und/oder Geflügel und eventuell auch Kalbsbries sowie weitere stückige Zutaten wie Spargel und Champignons in einer hellen, mild gewürzten Soße. Sofern nicht sehnenartiges Formfleisch (1.15) verwendet wird, können zur Sicherung der Saftigkeit Fleischeinlagen bei Kenntlichmachung bis zu einem Viertel aus einer sehnenarmen Farce (z.B. in Form von Klößchen) bestehen. Wird auf eine Tierart hingewiesen (z.B. Hühnerfrikassee), so ist nur Fleisch dieser Tierart verwendet worden. Die Mitverwendung von Geflügelhaut ist nicht üblich. Frikassee-Fertigerzeugnisse enthalten gegarte Fleischeinlagen in folgenden Mengen: a) bei Frikassee ohne Hinweis auf Gemüseeinlagen in der Bezeichnung mindestens 30%, b) bei Frikassee mit einem Hinweis auf Gemüseeinlagen in der Bezeichnung (z.B. Hühnerfrikassee mit Spargel oder Champignons oder Kalbsfrikassee mit Gemüseeinlagen) mindestens 25%. Bei Verwendung von Formfleisch oder Mitverwendung von Farce ist jeweils der Mindestwert um 5% absolut höher.