Die Begriffserklärung von Geographische Sortenbezeichnungen
sind i.d.R. echte Herkunftsangaben, z.B. Frankfurter Würstchen, Holsteiner Katenwurst usw. In machen Fällen können sie, soweit sie in den Leitsätzen ausdrücklich genannt werden, auch Hinweise auf eine bestimmte Zusammensetzung und Herstellungsweise sein. In Verbindung mit den Worten "Original" oder "Echt" weisen geographische Bezeichnungen in jedem Fall auf die Herkunft hin. Fleischerzeugnisse mit geographischen Bezeichnungen, die in den Leitsätzen nicht gesondert genannt sind, liegen i.d.R. über, in keinem Fall unter den Anforderungen, die in diesen Leitsätzen für entsprechende Erzeugnisse ohne geographische Bezeichnung festgestellt sind; andernfalls wird gemäß 17 Abs. 1 Nr.2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes auf die Abweichung hingewiesen. Dies gilt auch für eingeführte Erzeugnisse (LS 2.15).