Die Begriffserklärung von Hackfleisch
im Sinne der Hackfleisch-VO (
Gehacktes,
Gewiegtes,
Mett) darf nur sehnenarmes oder grob entsehntes Skelettmuskelfleisch ohne jeden Zusatz verwendet werden, das außer Kälteanwendung keinem Behandlungsverfahren unterworfen worden ist.
Rinderhackfleisch,
Schweinehackfleisch,
Cevapcici,
Faschiertes,
Fleischfasch,
Gemischtes Hackfleisch,
Fleischteig, Gehacktes, Gewiegtes,
Kebaptscheta.