Die Begriffserklärung von Phantasiebezeichnung
bei Fleischerzeugnissen mit Phantasiebezeichnungen (einschließlich isoliert gebrauchter Begriffe), die in den Leitsätzen nicht genannt und nicht durch entsprechende Aufmachung ausreichend charakterisiert sind, wird deutlich darauf hingewiesen, welchem in den Leitsätzen genannten Erzeugnis die Ware in der Zusammensetzung entspricht, oder der Charakter der Ware auf andere Weise beschrieben (LS 2.17).