Die Begriffserklärung von Trüffel
zur Verwendung kommt nur die schwarze Trüffel (Perigord- oder
Wintertrüffel) oder die
Sommertrüffel. Bei Pasteten Mindesttrüffelanteil 5%, bei den übrigen Fleischerzeugnissen werden mindestens 3% Trüffelanteil als verkehrsüblich angesehen. Trüffel entwickeln nur dann ihren vollen, vorzüglichen Geschmack, wenn sie frisch verarbeitet werden. Konservenware ist geschmacklich beeinträchtigt, s.a. Fleisch-VO Anlage 2.