Die Begriffserklärung von Waschmaschine im Nebenraum
Nach § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung dürfen "Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind." Als "nachteilige Beeinflussung" gilt nach § 2 LMHV "eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln wie durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch, Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche und tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle, Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren."Eine "nachteilige Beeinträchtigung" liegt natürlich dann vor, wenn eine konkrete gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist. Sie kann aber auch dann vorliegen, wenn die Gesamtumstände der Herstellung das Lebensmittel so verändern, dass es beispielsweise zu geschmacklichen oder sensorischen Abweichungen (z. B. durch Gerüche oder Dampf) kommt. Eine "nachteilige Beeinträchtigung" kann auch bereits dann gegeben sein, wenn gar keine konkrete Beeinträchtigung stattgefunden hat, aber die Behandlung oder Lagerung des Lebensmittels beim durchschnittlichen Verbraucher Widerwillen hervorrufen können.Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden deshalb davon ausgehen, dass der gleichzeitige Betrieb einer Waschmaschine, bei deren Öffnen Dampf und Gerüche entweichen können, und das gleichzeitige Lagern von Lebensmitteln in demselben Raum - auch verpackt - nicht statthaft ist. Dies könnte umso mehr gelten, als der Betrieb der Waschmaschine nur dadurch möglich ist, in dem Schmutzwäsche in dem selben Raum (zwischen)gelagert, transportiert und gehandhabt wird. Ganz anders ist es zu beurteilen, wenn die Waschmaschine nur dann betrieben wird, wenn in demselben Raum zeitgleich keine Lebensmittel gelagert werden. Hier kann durch Lüften und Reinigen eine "nachteilige Beeinflussung" sicherlich ausgeschlossen werden. Wird die Waschmaschine gar nicht genutzt, ist eine Beanstandung in der Regel ausgeschlossen.