BERLIN Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht.
Am 1. Oktober dieses Jahres schon soll die Lohnuntergrenze auf zwölf Euro pro Stunde steigen. „Das ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor fleißigen Menschen in Deutschland“, unterstrich der Minister. Für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeute das mehr Geld im Portemonnaie. Und damit Minijobber dann nicht gezwungen sind, weniger Stunden zu arbeiten, will Heil gleichzeitig diese Verdienstgrenze anheben: von derzeit 450 auf 520 Euro.
Den vorgelegten Referentenentwurf zum Mindestlohn bezeichnete die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (
NGG) noch als einen „Meilenstein“. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze käme nicht nur Geringverdienern in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien zugute, sondern auch der Wirtschaft. Die NGG zitiert hier Untersuchungen des Pestel-Instituts, nach denen die Kaufkraft bundesweit um 10,8 Mrd. Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren würde. Das unterstreicht auch der Ökonom Marcel Fratzscher. Die Anhebung der Verdienstuntergrenze „dürfte zu mehr Wachstum und Wohlstand führen, vor allem für Geringverdiener und in den von der Pandemie betroffenen Sektoren“, twitterte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (
DIW).
Bei der nun angekündigten neuen Regelung für die Minijobs aber flaut die Begeisterung der Gewerkschafter sofort wieder ab: Mit der Anhebung der Verdienstgrenze bestehe die Gefahr, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen, fürchtet NGG-Vorsitzender Guido Zeitler. Minijobs sind seit Jahren und würden es in Zukunft bleiben – eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen. „Für sie ist Armut im Alter vorprogrammiert“, so Zeitler in einer Mitteilung an die Medien. Die Gewerkschaft sähe diese nicht- sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse lieber abgeschafft. Zeitler: „Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden.“
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Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Das hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionspapier festgeschrieben. Darüber hinaus wollen sie verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die Einhaltung des Arbeitsrechts bei Minijobs werde künftig stärker kontrolliert.