BERLIN Laut BVL-Bericht gab es 2015 insgesamt acht Prozent mehr Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln - Ergebnisse teilweise bedingt durch neue EU-Kennzeichnungsverordnung für lose Lebensmittel - Insgesamt wurde knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen der Branche kontrolliert - Bundestagsopposition fordert politische Konsequenzen.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer hat im vergangenen Jahr öfter Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln festgestellt. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtete, gab es 2015 insgesamt acht Prozent mehr Beanstandungen als ein Jahr zuvor.
Der Anstieg resultiert nach Darstellung des Bundesamtes vor allem aus der seit Dezember 2014 geltenden EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), welche für Lebensmittelunternehmer neue Kennzeichnungsvorschriften enthält. Dies betrifft der Behörde zufolge insbesondere die Kennzeichnung von Zutaten, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden und beim Verzehr Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
Solche Ingredienzien müssen seitdem auch bei loser Ware in Bäckereien, Fleischereien, Restaurants sowie Einrichtungen zur Gemeinschaftsversorgung entsprechend gekennzeichnet werden. Laut BVL wurden 2015 rund 532.000 Betriebe oder knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen der Lebensmittelbranche kontrolliert; dabei seien bei jedem vierten Betrieb Verstöße festgestellt worden, was dem Niveau der Vorjahre entspreche. Mehr dazu
Lebensmittelinformations-Verordnung
Kennzeichnung: Kein Buch mit sieben Siegeln
Die korrekte Etikettierung von Fertigpackungen wie Gläser, Dosen oder Schalen erklärten Dr. Wolfgang Lutz und Thomas Trettwer vom Deutschen Fleischer-Verband im Rahmen eines Seminars. mehr ››
Der Anteil von Beanstandungen bei Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wie Kosmetika hat dem Bundesamt zufolge mit zwölf Prozent ebenfalls auf dem Niveau der vergangenen Jahre gelegen.
Die verbraucherpolitischen Sprecher der Oppositionsparteien im Bundestag kritisierten mit Blick auf die Ergebnisse des Berichts die aus ihrer Sicht zu häufigen Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit und nehmen dafür vor allem Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in die Verantwortung.
Alkoholfreie Getränke relativ oft bemängelt
Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, wurden am ehesten in Dienstleistungsbetrieben Mängel festgestellt. In der Gastronomie sowie bei Metzgereien, Bäckereien oder Eisdielen wurden in 28 Prozent der Fälle Beanstandungen vorgenommen.
Moniert wurde hier vor allem die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von der Lebensmittelkennzeichnung und -aufmachung sowie das Hygienemanagement. Unter den im vergangenen Jahr untersuchten 379.922 Proben von Lebensmitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und Bedarfsgegenständen wurde laut dem BVL-Bericht ein Anteil von 12,3 Prozent seitens der Überwachungsämter beanstandet, was einem leichten Anstieg von knapp ein Prozentpunkt zum Vorjahr entspricht.
Die mit Abstand höchste Beanstandungsquote von 21,1 Prozent wies dabei die Rubrik „alkoholische Getränke (außer Wein)“ auf, gefolgt von den drei Produktgruppen „Lebensmittel für besondere Ernährungsformen“ mit knapp 20 Prozent sowie „
Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“ mit 17 Prozent.
Dringender Handlungsbedarf
Die verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Nicole Maisch, bezeichnete die Resultate des Berichts als „erschreckend“. Sie machen nach ihrer Auffassung dringenden politischen Handlungsbedarf deutlich. Maisch forderte deshalb Schmidt auf, endlich die von der Bundesregierung versprochene Rechtssicherheit für die Veröffentlichung von Hygienekontrollen zu schaffen und die Grundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Restaurants vorzulegen.