Tierwohl Studie wird zum Zankapfel

Nach den Schlagzeilen um die Beanstandungen am Vion-Schlachthof in Landshut und vor allem im Nachgang zum Skandal um die Bayern-Ei ist die Überwachung im Freistaat mächtig unter Druck geraten. Das bekommt aktuell die Schlachtbranche zu spüren: Auf Basis von Tierschutzkontrollen des LGL in den Jahren 2014 und 2015 war eine Doktorarbeit erstellt worden, die durch die Vorgänge in Landshut jetzt neue Aktualität erlangte.
Auf Drängen der Presse fühlt sich das Amt nun dazu ermutigt, die Namen der damals kontrollierten Schlachtbetriebe öffentlich zu machen. Nicht möglich solle dabei die Zuordnung zum individuellen Prüfergebnis sein, das in der Dissertation jeweils anonymisiert wurde. Die betroffenen Unternehmen wurden vom LGL um Stellungnahme zu der beabsichtigten Veröffentlichung der Namen gebeten.
Angesichts der ausgedünnten Schlachthof-Struktur im Freistaat und 19 kontrollierten Unternehmen wird es anhand der Beschreibungen in der vorliegenden Arbeit nicht allzu schwer fallen, die jeweiligen Betriebe zuzuordnen. Das befürchten auch die Schlachthof-Betreiber, die sich größtenteils gegen die angekündigte Namensnennung ausgesprochen haben. Ob sich das LGL über das Veto der Unternehmen hinwegsetzt, bleibt abzuwarten. Darüber will man in Erlangen im Lauf der Woche entscheiden.
Tierwohl Nicht nur Stroh macht froh
Geschäftsführer Konrad Ammon jun. vom Fürther Schlachthof hegt außerdem Zweifel am vermeintlichen Ziel der Verbesserung des Tierschutzes. Im Gespräch mit der afz berichtet er, er sei erst knapp eineinhalb Jahre nach der Kontrolle über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt worden. Bei Fragen des Tierschutzes hätte er dagegen ein verantwortungsvolles und unverzügliches Handeln erwartet. „Das Wohl des Tieres kann man nicht hoch genug hängen“, unterstreicht Ammon. „Wir müssen unseren Beruf in Achtung vor der Kreatur erfüllen, das ist ganz entscheidend.“ Da gebe das Thema Tierschutz stetigen Anlass zur kritischen Selbstbetrachtung im Betrieb. „So darf man mit redlichen Unternehmern einfach nicht umgehen.“ Sollte es zur Veröffentlichung der Namen kommen, will der Fürther Schlachthof rechtlich dagegen vorgehen.
Fraglich bleibt darüber hinaus die Aussagekraft der Dissertation, die zum Inhalt hatte, die Tauglichkeit eines neuen Prüfschemas von Tierschutzfaktoren aus den USA zu bewerten.
Das LGL beruft sich in seiner Absicht der Namensnennung auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch, hält die verwendete Anonymisierung für ausreichend. Die Gegner unterstreichen aber die schutzwürdigen Belange des Unternehmens und der Verantwortlichen.