Urteil Kükentöten bleibt vorerst erlaubt

Foto: pxhere.com
Das Töten der neugeborenen männlichen Küken bleibt vorerst zulässig.
fleischwirtschaft.de — LEIPZIG Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Die Kritik an dem Urteil ist groß. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sieht die Wirtschaft in der Pflicht, die umstrittene Praxis schnell zu beenden.
von Mareike Scheffer und Stefanie Pionke (az)Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien allein seien zwar kein vernünftiger Grund im Sin
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