Verpackungsgesetz Mehrweg für „to go“ wird ab 2023 Pflicht

Foto: Imago / Sabine Gudath
Mehrwegbehälter sollen ab 2023 verpflichtend werden.
fleischwirtschaft.de — BERLIN Bistros, Restaurants und Cafés sollen ab 2023 dazu verpflichtet werden, allen Kunden auch Mehrwegbehälter anzubieten. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.
Die Alternativen dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen als Einweg offeriert werden. Den Vertreibern steht die Möglichkeit offen, Pfand zu
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