Europäischer Gerichtshof Rituelle Schlachtungen nur mit Zulassung

Foto: G. Fessy / CJUE
Gesamtansicht von der Rue Niedergrünewald.
fleischwirtschaft.de — LUXEMBURG Schächten bleibt nur im Schlachthof erlaubt. Richter am EuGH folgen Rechtsauffassung des unabhängigen Generalanwalts.
von Axel Mönch, agrarzeitungDas rituelle Töten von Tieren ohne Betäubung ist ausschließlich in zugelassen Schlachthöfen erl
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