Parmaschinken
KÖLN Ein in Deutschland als „Culatello di Parma“ vertriebener Schinken darf vorerst nicht mehr so verkauft werden, da Name und Aufmachung unzulässig auf den geschützten „Prosciutto di Parma" anspielen. Das hat das Oberlandesgericht Köln jetzt entschieden.
Sie sind Abonnent, oder bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.