BERLIN Mit einem neuen Verhaltenskodex will der deutsche Lebensmitteleinzelhandel (LEH) die nationale Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) vorwegnehmen und die Beziehungen mit der Erzeugerstufe auf eine neue Ebene hieven.
In dem jetzt vom Handelsverband Deutschland (
HDE) vorgestellten Dokument verständigen sich die Lebensmitteleinzelhändler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer „fairen Zusammenarbeit“ mit den Erzeugern.
Demnach wird unter anderem eine „unangemessene Benachteiligung“ von Landwirten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgelehnt. Dafür will der LEH auf „faire, marktgerechte und langfristig verlässliche Lieferbeziehungen“ mit den Bauern setzen. Hierbei nehmen die Lebensmitteleinzelhändler aber auch die vorgelagerten Stufen der Kette in die Pflicht.
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Auf Seiten des LEH sieht man sich zu fristgerechten Zahlungen und zur Abnahme getätigter Bestellungen verpflichtet. Einseitige Vertragsänderungen durch den Händler soll es in Zukunft nicht mehr geben. An Listungsgebühren, Werbekosten- oder Vermarktungszuschüssen wollen die Unternehmen des LEH festhalten. Diese sollen aber zwischen den Landwirten und den Händlern auf vertraglicher Grundlage ausgehandelt werden. Zur außergerichtlichen und freiwilligen Beilegung von Streitigkeiten soll eine neutral agierende Ombudsstelle eingerichtet werden.
Im Verhaltenskodex verpflichten sich die Unternehmen, Standards künftig nicht mehr willkürlich, sondern „mit Augenmaß und im Dialog mit den Erzeugern“ zu setzen. Es wird außerdem zugesichert, dass der mit gesetzlichen Standards verbundene Mehraufwand für die Landwirte bei der Ausgestaltung von Lieferverträgen „angemessen“ berücksichtigt werde. Der Lebensmitteleinzelhandel bekennt sich schließlich zur Stärkung regionaler Lieferketten und will eine einheitliche, verbraucherverständliche Herkunftskennzeichnung für heimische landwirtschaftliche Erzeugnisse etablieren.
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Wie der HDE betont, geht das Bekenntnis im Kodex über eine Verpflichtung zur Einhaltung des geltenden Rechts hinaus. Nicht zuletzt würden wichtige Gegenstände der
UTP-Richtlinie aufgegriffen und damit sofort zur Anwendung gebracht, während die derzeit in nationales Recht umzusetzenden EU-Regeln für laufende Lieferverträge selbst nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erst nach einer Übergangszeit anzuwenden wären.
HDE-Präsident
Josef Sanktjohanser stellte in diesem Zusammenhang klar, dass der deutsche LEH ein großes Interesse an einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern habe. Dabei handle es sich keineswegs um ein „Lippenbekenntnis. Sanktjohanser betonte zugleich, dass wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen nicht Gegenstand des Kodex sein könnten. Die Unternehmen seien hier bis an die Grenze des kartellrechtlich Zulässigen gegangen, so der HDE-Präsident.